Unsere Serviceleistungen für Sie!
Sie fahren an Ihre Traumziele und bleiben dort, wo es am schönsten ist.
Mit unseren Reisemobilen holen Sie sich ein Stück Freiheit und nehmen eine feine Portion Luxus mit.
Für noch mehr Komfort stellen wir Ihnen eine Liste mit ergänzenden, kostenpflichtigen Leistungen zusammen:
- Sie sind von weiter weg und reisen mit dem Flugzeug in Frankfurt an? – Wir holen Sie ab
- Campingmöbel-Set
- TV-Satellit
- Vorzelt
- E-Bike
- Grill
- Außenspiegel für Auto
- Luftmatratze
- Fahrradträger (für 2 Fahrräder)
- Bettwäsche Set für 2 Personen
- Endreinigung innen
- Endreinigung außen
Für noch mehr SICHERHEIT: Buchen Sie über uns Ihr Urlaubs-Schutz-Paket um Ihren Urlaub rundum abzusichern. Das Urlaubs-Schutz-Paket enthält folgende Leistungen:
- Kautionsversicherung
- Rücktrittsversicherung
- Inhaltsversicherung für das Gepäck
- Mietausfallversicherung
Auslandsfahrten
Die Fahrten ins Ausland sind nur in Länder mit Versicherungsschutz erlaubt. Bitte fragen Sie uns dazu einfach an.
Sollten Sie schon im Voraus eine Fähre buchen wollen, dann geben Sie bitte einfach Ihr Autokennzeichen an. Die Kennzeichenänderung wird automatisch bei der Fähranfahrt erledigt. Das Kennzeichen Ihres Reisemobiles können wir Ihnen tatsächlich erst am Tag der Abholung nennen.
Wer darf unsere Reisemobile fahren?
Jeder, der schon 3 volle Jahre einen Führerschein hat und mindestens 23 Jahre alt ist, darf unsere Reisemobile fahren. Prüfen Sie bitte vor Ihrer Anfrage, ob Ihre Führerscheinklasse für das zulässige Gesamtgewicht ausreichend ist.
Ich habe meinen Führerschein vor 1999 erhalten
Herzlichen Glückwunsch, dann haben Sie noch die Führerschein-Klasse 3 und dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen, bzw. Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 Tonnen, fahren.
Ab dem 50.ten Lebensjahr reduziert sich das Zuggesamtgewicht auf 12 Tonnen.
Sollten Sie nach dem 50. ten Lebensjahr weiterhin noch Gespanne bis zu 18,5 Tonnen lenken wollen, dann müssen Sie den alten Führerschein umtauschen.
Ich habe meinen Führerschein nach dem 01.01.1999 erhalten
Ab dem 01.01.1999 heißt die ehemalige Führerscheinklasse 3, jetzt Führerscheinklasse B.
Diese wird jetzt mindestens benötigt, um ein Wohnmobil oder ein Kfz mit Wohnwagen zu fahren.
Führerscheinklasse B:
- Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
- Kfz mit Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3.500 kg nicht überschreiten
Führerscheinklasse B96: (Führerscheinklasse B + Tageskurs)
- Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg. Maximale Gesamtmasse des Gespanns darf 4.250 kg nicht überschreiten
Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen erreichen, dürfen nur mit der Führerscheinklasse C1 gefahren werden.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.
Weitere wichtige Informationen, z.B. zur Versicherung, Selbstbeteiligung, Servicepauschale, Endreinigung, Kaution, finden Sie in unseren AGB / Mietbedingungen
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns unter: 151-106 14 217 an oder schreiben Sie uns!
Freiheit und Luxus mit Premium Wohnmobilen von Reisemobile Wentland